Wir beraten Vereine, Verbände, Athleten und weitere Akteure im Sport in allen wesentlichen sportrechtlichen Fragestellungen – praxisnah, lösungsorientiert und mit einem besonderen Verständnis für die Strukturen des organisierten Sports.
SCHOMERUS vereint eine bundesweit führende Praxis im Gemeinnützigkeitsrecht mit einem breit aufgestellten Arbeitsrechtsteam. Für Sportvereine und Verbände verbinden wir diese Expertise mit Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerberatung. Vereine, Verbände, aber auch Athleten, Trainer und sonstige sportnahe Unternehmen und Organisationen unterstützen wir bei ihren vertraglichen und sportrechtlichen Anliegen.
Ob Sie als Athlet einen Vertrag verhandeln oder als Verein einen Trainer einstellen: Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.
Wir begleiten Sportvereine und Verbände von der Gründung über die laufende Vereinsarbeit bis zu Veränderungen ihrer Organisation. Fragen der Gemeinnützigkeit berücksichtigen wir dabei von Beginn an.
Wir beraten Vereine, Verbände und Athleten zu sportbezogenen Regelwerken und vertreten ihre Interessen vor nationalen Verbands- und Schiedsgerichten. Welche Verfahren und Rechtsbehelfe in Betracht kommen, prüfen wir anhand des jeweiligen Sachverhalts und Regelwerks.
Wir beraten zu Haftungsrisiken im Sportbetrieb und unterstützen bei deren Abwehr und vertraglicher Gestaltung. Bei Doping- und Manipulationsvorwürfen beziehen wir für strafrechtliche Fragen die zuständigen Fachkollegen ein.
Ob Vereinssponsoring oder persönliche Werbekooperation eines Athleten: Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung und Umsetzung der Zusammenarbeit. Zudem stellen wir sicher, dass Internetauftritte und Social-Media-Kanäle den strengen gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Datenschutz und Werberecht genügen.
Wir prüfen, welche Rechte Sie selbst nutzen oder anderen einräumen können, und gehen gegen unberechtigte Nutzungen vor.
Bei fachübergreifenden Fragen, insbesondere im Medien-, Marken-, Presse- oder Steuerrecht sowie bei strafrechtlichen Bezügen, binden wir die jeweiligen Fachkollegen unserer Kanzlei oder unseres Netzwerks direkt ein und koordinieren die Beratung.

Rechtsberatung und Steuerberatung stimmen sich insbesondere zu wirtschaftlichen Aktivitäten, Spenden und Sponsoring ab.

Bei steuerlichen Fragen zu Vergütungen, Prämien und Werbeeinnahmen beziehen wir unsere Steuerberatung ein.

Bei Ausgliederungen und veränderten Organisationsstrukturen verbinden wir gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit arbeitsrechtlicher Begleitung.
Unser Angebot umfasst auch den E-Sport. Wir beraten Teams, Spieler und Veranstalter insbesondere zu Verträgen, Sponsoring und der Nutzung eigener Inhalte.
Amateur- bis Profibereich
Wir unterstützen Vereinsvorstände und Geschäftsstellen bei der rechtlichen Organisation des Sportbetriebs.
Fachverbände, Landesverbände und Sportbünde
Wir beraten Verbandsorgane zu Strukturen und Regelwerken sowie zum Umgang mit vereins- und verbandsinternen Konflikten.
Amateur-, Leistungs- und Profisport
Wir beraten Sie als Einzelperson zu Ihren sportrechtlichen Anliegen.
Sponsoren, Ausrüster, Veranstalter und Vermarkter
Wir gestalten die vertraglichen Grundlagen Ihrer Zusammenarbeit mit Sportorganisationen und Athleten.

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Sportrecht
Tobias Nuxoll ist seit 2021 bei SCHOMERUS tätig und berät im Sportarbeits- und Vertragsrecht sowie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er hat den Fachanwaltslehrgang Sportrecht erfolgreich abgeschlossen.
Telefon 040 / 37601-00
tobias.nuxoll@schomerus.de

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Sportrecht
Dr. Volker Vogt ist seit 2013 bei SCHOMERUS tätig und leitet die Arbeitsrechts-Praxis bei SCHOMERUS. Er berät nationale und internationale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Führungskräfte im Arbeitsrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten.
Telefon 040 / 37601-00
volker.vogt@schomerus.de
Hier finden Sie schon mal die Antworten auf Ihre ersten Fragen.
Ja. Sie müssen kein Dauermandat abschließen. Wir übernehmen zielgerichtete Einzelfallprüfungen – beispielsweise den Entwurf oder Check eines Trainer-, Spieler- oder Sponsoringvertrags, die juristische Begleitung einer Satzungsänderung oder die Klärung einer Statusfrage. Den genauen Leistungsumfang und die Kostenstruktur stimmen wir vorab transparent mit Ihnen ab.
Im Sportrecht und im Arbeitsrecht sind Fristen oft außergewöhnlich kurz bemessen: Bei Kündigungen gilt regelmäßig die gesetzliche Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage; verbandsrechtliche Anhörungs- oder Rechtsmittelfristen nach Vorfällen oder Spielwertungen betragen oft nur wenige Tage. Weisen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme direkt auf laufende Fristen hin. Wir priorisieren akute Fristsachen entsprechend, um Rechtsnachteile sofort abzuwenden.
Für eine fundierte Ersteinschätzung sind je nach Anliegen folgende Dokumente hilfreich:
Ja. Wir beraten und vertreten Vereine, Verbände, Unternehmen und Athleten im gesamten Bundesgebiet. Sämtliche Besprechungen können flexibel per Videokonferenz oder telefonisch erfolgen; Unterlagen werden datenschutzkonform digital ausgetauscht. Präsenztermine vor Ort in unseren Kanzleistandorten oder bei Ihnen im Verein sind selbstverständlich ebenfalls jederzeit möglich.
Ja, das ist ein Kernvorteil unserer Beratung. Sportrechtliche Weichenstellungen – insbesondere Vergütungsmodelle für Trainer, Sponsoringverträge, Mittelverwendungen oder Ausgliederungen – berühren fast immer das Gemeinnützigkeits- und Ertragssteuerrecht. Durch den direkten internen Schulterschluss mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern prüfen wir steuerliche Risiken parallel mit, sodass Sie eine rechtssichere Lösung aus einer Hand erhalten.

So läuft die Zusammenarbeit mit SCHOMERUS ab.







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