Praxisnahes Arbeitsrecht für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen.


Wir kennen die besonderen Anforderungen von Non-Profit-Organisationen. Unsere arbeitsrechtliche Beratung ist passgenau auf Ihre Organisation abgestimmt.

Unsere erfahrenen Fachanwält:innen beraten seit vielen Jahren Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen im Arbeitsrecht. Ob Einzelfrage oder komplexe Personalstrategie – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Wir denken Arbeitsrecht für NPOs nicht isoliert, sondern im Spannungsfeld zwischen Organisationszielen, Finanzierungslogik und rechtlicher Sicherheit.

Konflikte lassen sich im gemeinnützigen Bereich nicht immer vermeiden. Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, Fingerspitzengefühl und Fachwissen – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.
NPOs unterfallen dem regulären Arbeitsrecht, sind jedoch mit einer Reihe spezifischer Herausforderungen verbunden. Als langjährig tätige Berater im Bereich von NPOs sind uns diese bestens bekannt. Insbesondere aufgrund des Kostendrucks sind NPOs zur Bewältigung ihrer Aufgaben auf eine hohe Flexibilität beim Einsatz von Mitarbeitenden angewiesen. Unsere Expertise unterstützt Sie bei dieser Umsetzung und minimiert rechtliche Risiken in diesem Zusammenhang.
Wir unterstützen bei diskriminierungsfreien Stellenausschreibungen und der Stellenbesetzung. Dabei schützen wir Sie vor jeglichen Fallstricken des AGG und angrenzender Regelungen (z.B. SGB IX), sodass kostenintensive Streitigkeiten in diesem Zusammenhang vermieden werden können.
Gerade die Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit ist bei NPOs eine spezifische Herausforderung. Die Folgen einer Fehlbewertung und der Annahme von Scheinselbstständigkeit sind in finanzieller und organisatorischer Hinsicht für NPOs signifikant. Wir unterstützen Sie bei einer rechtssicheren Einschätzung der jeweiligen Tätigkeiten sowie bei dem Umgang mit früheren Fehleinschätzungen. Hier haben wir insbesondere die Vermeidung von Haftungsrisiken im Blick und sind erfahren im Umgang mit der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Sämtliche für NPOs relevante Besonderheiten sind uns bewusst. Auch haben wir notwendige Vertragsanpassungen – etwa aufgrund von Gesetzesänderungen oder veränderter Anforderungsprofile – stets im Blick. Besonderheiten ergeben sich insbesondere mit Blick auf Tätigkeitsbeschreibungen (auch unter Berücksichtigung des Zuwendungsrechts), der Anwendung von Tarifverträgen, Befristungsregelungen, Arbeitszeitgestaltungen, Jahressonderzahlungen, Urlaub und Arbeitsunfähigkeit, Aus- und Weiterbildungsklauseln nebst Bindungsvereinbarungen und Ausschlussfristenregelungen.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen birgt erhebliche Risiken. Wir beraten Sie umfassend zu unterschiedlichen Kündigungsformen (ordentlich, außerordentlich, Änderungskündigung, Kündigung von Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz), prüfen die Voraussetzungen und vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und im Kündigungsschutzprozess.
Wir begleiten Sie bei allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, bei der Verhandlung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren bis hin zur strategischen Zusammenarbeit oder Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung.
Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dadurch Haftungsrisiken zu vermeiden. Insbesondere unterstützen wir Sie dabei, interne Richtlinien zu implementieren, um arbeitsrechtlich „compliant“ zu sein.
Mobiles Arbeiten und Homeoffice sind auch bei NPOs zum Standard geworden. Auch hier sind – gerade mit Blick auf Homeoffice – einige Fallstricke zu beachten, die bei der Umsetzung derartiger Vereinbarungen unbedingt beachtet werden sollten. Wir helfen Ihnen bei einer rechtssicheren Vereinbarung mit den Mitarbeitenden, damit diese einerseits flexibel und andererseits in einem abgesicherten rechtlichen Rahmen für Sie tätig werden können.
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Obwohl für Non-Profit-Organisationen das allgemeine Arbeitsrecht gilt, stehen sie vor besonderen Herausforderungen – etwa begrenzten Budgets, Projektförderungen und flexiblen Beschäftigungsformen. Unsere Beratung berücksichtigt diese Spezifika umfassend.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine als selbstständig deklarierte Person faktisch wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Die Konsequenzen sind erheblich (Nachzahlungen, Bußgelder, Haftung). Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Einordnung und im Umgang mit der Deutschen Rentenversicherung.
NPOs müssen arbeitsvertraglich u. a. Zuwendungsrecht, Befristungen, Tarifanbindung, Urlaubsregelungen und Weiterbildungsvereinbarungen beachten. Wir prüfen bestehende Verträge oder erstellen neue, rechtssichere Regelungen.
Homeoffice-Regelungen müssen u. a. datenschutzrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und organisatorische Aspekte berücksichtigen. Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen und praktischen Umsetzung rechtskonformer Vereinbarungen.
Für diese Gruppen gelten besondere Schutzrechte, z. B. bei Kündigungen oder Arbeitszeitregelungen. Wir beraten Sie zu allen Pflichten und helfen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Ja, wir führen gezielte Schulungen durch – z. B. zu arbeitsrechtlichen Grundlagen, Mitbestimmung oder Compliance in der Personalarbeit. Die Inhalte werden individuell auf Ihre Organisation zugeschnitten.

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