Statusklärung, Absicherung, Leistungsrecht – wir navigieren Sie durch das Sozial- und Sozialversicherungsrecht.


Ob Geschäftsführung, Ehrenamt oder projektbezogene Mitarbeit – wir prüfen, ob Versicherungspflicht besteht, begleiten Statusfeststellungsverfahren und helfen, Risiken wie Scheinselbstständigkeit oder Doppelversicherungen zu vermeiden.

Von Auslandseinsätzen über Workation bis hin zu freiwilligem Engagement in besonderen Strukturen: Wir klären, welche sozialrechtlichen Vorgaben greifen.

Wir unterstützen bei Themen wie Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Elternzeit, Pflegezeit oder Rentenversicherung – für Arbeitgeber wie auch für Führungskräfte.
Sozialrechtliche Fragen tauchen oft dort auf, wo Arbeitsverhältnisse beginnen, sich verändern oder enden. Wir beraten praxisnah, rechtssicher und mit einem Blick für die Besonderheiten Ihrer Situation – ob als Arbeitgeber, Organisation oder Führungskräfte
Wir begleiten Sie bei Statusklärungsverfahren vor der Deutschen Rentenversicherung – etwa zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit, zur Prüfung der Versicherungspflicht von Geschäftsführern oder bei Unsicherheiten in projektbasierten Tätigkeiten.
Ob kurzzeitige Dienstreisen, langfristige Auslandseinsätze oder internationale Projektarbeit: Wir klären für Sie, welches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt oder unterstützen bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen.
Gerade in gemeinnützigen Organisationen überschneiden sich ehrenamtliche, freiwillige und hauptamtliche Tätigkeiten. Wir beraten zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung und zu etwaigen Risiken bei der Kombination mehrerer Rollen innerhalb derselben Organisation.
Wir unterstützen bei der Frage, wie Versicherungslücken vermieden werden können – z. B. durch freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung – und beraten rund um sozialrechtliche Ansprüche während Elternzeit, Pflegezeit oder im Krankheitsfall.
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Hier finden Sie aktuelle Beiträge zu kürzlichen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Hier finden Sie schon mal die Antworten auf Ihre ersten Fragen.
Ein Statusfeststellungsverfahren wird genutzt, um zu klären, ob eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder selbstständig tätig ist. Es dient insbesondere dazu, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und Rechtssicherheit für Arbeitgeber:innen und Auftragnehmer:innen zu schaffen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft auf Antrag oder bei Betriebsprüfungen die tatsächlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, der Prüfung Ihrer Vertragsverhältnisse und der rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen.
Ob eine Geschäftsführertätigkeit oder ehrenamtliches Engagement sozialversicherungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Weisungsgebundenheit, der Kapitalbeteiligung und der tatsächlichen Einflussnahme auf das Unternehmen. Auch bei Aufwandsentschädigungen oder nebenberuflichen Tätigkeiten kann Versicherungspflicht bestehen.
Wir analysieren Ihre konkrete Situation und beraten Sie zu möglichen Befreiungen oder notwendigen Absicherungen.
Ein Auslandseinsatz kann dazu führen, dass deutsches Sozialversicherungsrecht ganz oder teilweise nicht mehr gilt. Entscheidend ist, ob es sich um eine Entsendung, einen dauerhaften Wechsel oder eine selbstgewählte Workation handelt. Oft sind A1-Bescheinigungen oder bilaterale Abkommen relevant.
Wir prüfen Ihre Pläne und sorgen dafür, dass Sie sozialversicherungsrechtlich korrekt abgesichert bleiben – auch im internationalen Kontext.
Während Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Krankheit kann es zu Lücken in der Sozialversicherung kommen – z. B. in der Renten- oder Krankenversicherung. Es bestehen jedoch Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung oder Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber oder den Staat.
Wir beraten Sie zu individuellen Absicherungsstrategien und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden und Krankenkassen.
Bei Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen gelten besondere Regeln zur Beitragspflicht, insbesondere im Hinblick auf Pauschalbeiträge. Beim Übergang in die Rente können Beschäftigungen weiter sozialversicherungspflichtig sein – etwa bei Rentenbezug vor Regelaltersgrenze.
Wir erklären Ihnen, wann Beiträge anfallen, wie Sie diese korrekt abführen und welche Gestaltungsspielräume bestehen.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht z. B. bei Zahlung einer Abfindung oder während eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Auch Sperrzeiten können entstehen, etwa bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund. In dieser Zeit besteht kein Leistungsanspruch – mit teils erheblichen finanziellen Folgen.
Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ihre Ansprüche abzusichern.

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