Sportrecht für Vereine, Verbände und Athleten

Wir beraten Vereine, Verbände, Athleten und weitere Akteure im Sport in allen wesentlichen sportrechtlichen Fragestellungen – praxisnah, lösungsorientiert und mit einem besonderen Verständnis für die Strukturen des organisierten Sports.

Video: Edwin Tan / 1324895768

Unsere Leistungen im Sportrecht

SCHOMERUS vereint eine bundesweit führende Praxis im Gemeinnützigkeitsrecht mit einem breit aufgestellten Arbeitsrechtsteam. Für Sportvereine und Verbände verbinden wir diese Expertise mit Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerberatung. Vereine, Verbände, aber auch Athleten, Trainer und sonstige sportnahe Unternehmen und Organisationen unterstützen wir bei ihren vertraglichen und sportrechtlichen Anliegen.

Sportvertrags- und Sportarbeitsrecht

Ob Sie als Athlet einen Vertrag verhandeln oder als Verein einen Trainer einstellen: Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung der Zusammenarbeit.

  • Trainer-, Spieler- und Betreuerverträge im Amateur-, Leistungs- und Profisport
  • Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Trainern, Übungsleitern und Schiedsrichtern; Begleitung von Statusfeststellungsverfahren
  • Befristung, Kündigung, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge im Sportbetrieb
  • Vergütungs- und Prämienregelungen, Arbeitszeit und Mindestlohn
  • Vertragsfragen bei Vereinswechseln und bei der Zusammenarbeit mit Vermittlern oder Beratern

Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Verbandsrecht im Sport

Wir begleiten Sportvereine und Verbände von der Gründung über die laufende Vereinsarbeit bis zu Veränderungen ihrer Organisation. Fragen der Gemeinnützigkeit berücksichtigen wir dabei von Beginn an.

  • Satzungsgestaltung, Satzungsänderungen und Begleitung von Mitgliederversammlungen
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit sowie Beratung zu Mittelverwendung und Spenden
  • Vereinsgründung, Umstrukturierungen und Vorbereitung von Ausgliederungen
  • Gestaltung und Prüfung von Kooperationen mit gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Trägern
  • Organhaftung und Pflichten ehrenamtlicher und hauptamtlicher Vorstände
  • Mitgliedschaft, Beitragsfragen und vereinsinterne Ausschlussverfahren

Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit

Wir beraten Vereine, Verbände und Athleten zu sportbezogenen Regelwerken und vertreten ihre Interessen vor nationalen Verbands- und Schiedsgerichten. Welche Verfahren und Rechtsbehelfe in Betracht kommen, prüfen wir anhand des jeweiligen Sachverhalts und Regelwerks.

  • Vorgehen gegen Sperren und andere Verbandsstrafen
  • Prüfung von Spiel- und Teilnahmeberechtigungen sowie verbandsrechtlichen Fragen bei Vereinswechseln
  • Einstweiliger Rechtsschutz in zeitkritischen Angelegenheiten

Haftung, Anti-Doping und Sportmanipulation

Wir beraten zu Haftungsrisiken im Sportbetrieb und unterstützen bei deren Abwehr und vertraglicher Gestaltung. Bei Doping- und Manipulationsvorwürfen beziehen wir für strafrechtliche Fragen die zuständigen Fachkollegen ein.

  • Haftungsrisiken für Organe, Vereine, Funktionäre und Veranstalter
  • Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten von Vereinen, Veranstaltern und Sportstättenbetreibern
  • NADA-/WADA-Regularien, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts sowie Unterstützung bei Anhörungen und Stellungnahmen
  • Prüfung von Teilnahmebedingungen und Haftungsklauseln bei Sportveranstaltungen

Sponsoring, Vermarktung und digitale Präsenzen

Ob Vereinssponsoring oder persönliche Werbekooperation eines Athleten: Wir unterstützen Sie bei der Aushandlung und Umsetzung der Zusammenarbeit. Zudem stellen wir sicher, dass Internetauftritte und Social-Media-Kanäle den strengen gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Datenschutz und Werberecht genügen.

  • Sponsoring- und Ausrüsterverträge
  • Vergütung, Exklusivität, Laufzeit und Beendigung von Werbekooperationen
  • Werbekennzeichnung auf Social Media
  • Website- & Social-Media-Compliance

Marken-, Persönlichkeits- und Urheberrechte im Sport

Wir prüfen, welche Rechte Sie selbst nutzen oder anderen einräumen können, und gehen gegen unberechtigte Nutzungen vor.

  • Markenschutz für Vereinslogos, Club-Embleme und Sportveranstaltungen
  • Namens-, Bild- und Persönlichkeitsrechte von Athleten und Trainern
  • Nutzungsvereinbarungen und Vorgehen gegen unberechtigte Bildveröffentlichungen oder Werbung

Zusammenarbeit mit unseren Fachbereichen

Bei fachübergreifenden Fragen, insbesondere im Medien-, Marken-, Presse- oder Steuerrecht sowie bei strafrechtlichen Bezügen, binden wir die jeweiligen Fachkollegen unserer Kanzlei oder unseres Netzwerks direkt ein und koordinieren die Beratung.

tax 4

Steuerberatung für Profisportler

Bei steuerlichen Fragen zu Vergütungen, Prämien und Werbeeinnahmen beziehen wir unsere Steuerberatung ein.

handshake 2 1

Gesellschaftsrecht und M&A

Bei Ausgliederungen und veränderten Organisationsstrukturen verbinden wir gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit arbeitsrechtlicher Begleitung.

Für wen wir arbeiten

Unser Angebot umfasst auch den E-Sport. Wir beraten Teams, Spieler und Veranstalter insbesondere zu Verträgen, Sponsoring und der Nutzung eigener Inhalte.

Sportvereine

Amateur- bis Profibereich

Wir unterstützen Vereinsvorstände und Geschäftsstellen bei der rechtlichen Organisation des Sportbetriebs.

Verbände & Organisationen

Fachverbände, Landesverbände und Sportbünde

Wir beraten Verbandsorgane zu Strukturen und Regelwerken sowie zum Umgang mit vereins- und verbandsinternen Konflikten.

Athleten & Trainer

Amateur-, Leistungs- und Profisport

Wir beraten Sie als Einzelperson zu Ihren sportrechtlichen Anliegen.

Unternehmen im Sport

Sponsoren, Ausrüster, Veranstalter und Vermarkter

Wir gestalten die vertraglichen Grundlagen Ihrer Zusammenarbeit mit Sportorganisationen und Athleten.

Ihre Ansprechpartner

tobias nuxoll 912x1167 1

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Sportrecht

Tobias Nuxoll ist seit 2021 bei SCHOMERUS tätig und berät im Sportarbeits- und Vertragsrecht sowie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er hat den Fachanwaltslehrgang Sportrecht erfolgreich abgeschlossen.

Telefon 040 / 37601-00
tobias.nuxoll@schomerus.de

Volker Vogt DSC03276 3 912x1167 1

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Experte für Sportrecht

Dr. Volker Vogt ist seit 2013 bei SCHOMERUS tätig und leitet die Arbeitsrechts-Praxis bei SCHOMERUS. Er berät nationale und internationale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Führungskräfte im Arbeitsrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten.

Telefon 040 / 37601-00
volker.vogt@schomerus.de

Häufige Fragen zum Sportrecht

Hier finden Sie schon mal die Antworten auf Ihre ersten Fragen.

Ja. Sie müssen kein Dauermandat abschließen. Wir übernehmen zielgerichtete Einzelfallprüfungen – beispielsweise den Entwurf oder Check eines Trainer-, Spieler- oder Sponsoringvertrags, die juristische Begleitung einer Satzungsänderung oder die Klärung einer Statusfrage. Den genauen Leistungsumfang und die Kostenstruktur stimmen wir vorab transparent mit Ihnen ab.

Im Sportrecht und im Arbeitsrecht sind Fristen oft außergewöhnlich kurz bemessen: Bei Kündigungen gilt regelmäßig die gesetzliche Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage; verbandsrechtliche Anhörungs- oder Rechtsmittelfristen nach Vorfällen oder Spielwertungen betragen oft nur wenige Tage. Weisen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme direkt auf laufende Fristen hin. Wir priorisieren akute Fristsachen entsprechend, um Rechtsnachteile sofort abzuwenden.

Für eine fundierte Ersteinschätzung sind je nach Anliegen folgende Dokumente hilfreich:

  • Der bestehende Arbeits-, Honorar-, Dienst- oder Sponsoringvertrag (bzw. der aktuelle Entwurf)
  • Die Vereinssatzung oder die einschlägige Verbandsordnung / Statuten
  • Vorhandener Schriftverkehr, behördliche Schreiben, Verbandsmitteilungen oder Kündigungen
  • Bei Statusprüfungen von Trainern und Übungsleitern: Eine kurze Skizze der tatsächlichen Abläufe und Weisungsstrukturen im Trainingsbetrieb
  • Der Hinweis auf laufende Fristen (s. o.)!

Ja. Wir beraten und vertreten Vereine, Verbände, Unternehmen und Athleten im gesamten Bundesgebiet. Sämtliche Besprechungen können flexibel per Videokonferenz oder telefonisch erfolgen; Unterlagen werden datenschutzkonform digital ausgetauscht. Präsenztermine vor Ort in unseren Kanzleistandorten oder bei Ihnen im Verein sind selbstverständlich ebenfalls jederzeit möglich.

Ja, das ist ein Kernvorteil unserer Beratung. Sportrechtliche Weichenstellungen – insbesondere Vergütungsmodelle für Trainer, Sponsoringverträge, Mittelverwendungen oder Ausgliederungen – berühren fast immer das Gemeinnützigkeits- und Ertragssteuerrecht. Durch den direkten internen Schulterschluss mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern prüfen wir steuerliche Risiken parallel mit, sodass Sie eine rechtssichere Lösung aus einer Hand erhalten.

Arbeitsrecht main 1

So sieht eine
Zusammenarbeit aus

So läuft die Zusammenarbeit mit SCHOMERUS ab.

Frame 8

Erstgespräch zur Klärung Ihres Anliegens

Frame 8 1

Individuelle Strategieentwicklung

Frame 8 2

Transparente Kostenstruktur

Frame 8 3

Effiziente Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz

Frame 8 4

Vertretung außergerichtlich und vor Gericht

Frame 8 5

Nachhaltige Betreuung auch über den Einzelfall hinaus

tobias nuxoll 912x1167 1

Kontaktieren Sie uns!

Wählen Sie aus den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten aus:

Gerne beraten wir Sie telefonisch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit!

Telefonische Servicezeiten:
Montags – Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr

Newsletter