Steuerberatung für internationale Immobilieneigentümer: Grenzüberschreitende Strukturen steuerlich sicher gestalten.

Wir entwickeln steuerliche Lösungen für internationale Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitende Eigentümerstrukturen – abgestimmt auf Ihre konkrete Ausgangslage im In- und Ausland.

Unsere Steuerberater:innen und erfahrenen Fachmitarbeiter:innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Besteuerung internationaler Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitender Sachverhalte.

Wir berücksichtigen neben den deutschen Regelungen auch die internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen und behalten langfristige Strukturen im Blick.

Bei Strukturierungen und Transaktionen beraten wir Sie auf Wunsch gemeinsam mit unseren Rechtsanwält:innen steuerlich und rechtlich aus einer Hand – oder gezielt als einzelne Leistung.
Internationale Immobilieninvestitionen bringen besondere steuerliche Fragen mit sich – von der Besteuerung ausländischer Eigentümer über Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen. Wir helfen Ihnen, diese Sachverhalte steuerlich sicher zu gestalten und Doppelbelastungen zu vermeiden.
Wer als ausländischer Eigentümer Immobilien in Deutschland hält, unterliegt hier bestimmten steuerlichen Pflichten. Wir beraten Sie zu Ihrer Besteuerung in Deutschland, erstellen die erforderlichen deutschen Steuererklärungen und übernehmen Ihre laufende steuerliche Betreuung – auch über Sprach- und Ländergrenzen hinweg.
Ob Investition in Immobilien im Ausland oder Engagement internationaler Investoren in Deutschland – grenzüberschreitende Sachverhalte werfen besondere steuerliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Beurteilung Ihrer Investition und unterstützen Sie bei der vorausschauenden Planung.
Bei grenzüberschreitenden Immobilien stellt sich häufig die Frage, welcher Staat besteuern darf. Wir beraten Sie zur Anwendung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, ordnen Ihre Einkünfte steuerlich richtig ein und nutzen die vorgesehenen Mechanismen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die richtige Struktur kann steuerliche Vorteile sichern und Risiken begrenzen. Wir beraten Sie zur Strukturierung internationaler Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitender Eigentümerstrukturen – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Rechtsanwält:innen, damit steuerliche und rechtliche Gestaltung ineinandergreifen.
Auch jenseits einzelner Transaktionen ist die laufende Betreuung entscheidend. Wir erstellen Steuererklärungen für internationale Immobilieneigentümer und beraten Sie fortlaufend bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – verlässlich und mit Blick auf Ihre Situation im In- und Ausland.
Benötigen Sie Unterstützung bei steuerlichen Fragen rund um internationale Immobilien? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Erstberatung.

v.l.n.r.:

So läuft die Zusammenarbeit mit SCHOMERUS ab.






Hier finden Sie schon mal die Antworten auf Ihre ersten Fragen.
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Idealerweise frühzeitig – insbesondere bei Neueinstellungen, Vertragsänderungen, Trennungen, Abmahnungen, Kündigungen, Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. So vermeiden Sie Risiken und rechtliche Fallstricke von Anfang an.
Ja. Wir unterstützen Sie rechtssicher bei der Vorbereitung, Durchführung und – falls nötig – gerichtlichen Durchsetzung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Ziel ist dabei immer eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, möglichst ohne Konflikte.
Unser arbeitsrechtlicher Beratungsansatz ist eng mit betriebswirtschaftlichem Denken verzahnt. Als Teil einer multidisziplinären Unternehmensgruppe kennen wir nicht nur die juristische Perspektive, sondern auch steuerliche, organisatorische und unternehmerische Zusammenhänge – und denken immer lösungs- und praxisorientiert.
Ja. Wir bieten skalierbare Lösungen, auch für kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Ob standardisierte Vertragssets, rechtssichere Vorlagen oder persönliche Beratung – wir helfen pragmatisch, effizient und verständlich.
Selbstverständlich. Wir gestalten rechtssichere Homeoffice-Vereinbarungen, klären Fragen zu Arbeitszeiterfassung, Datenschutz oder Erreichbarkeit und helfen bei der Umsetzung flexibler Arbeitsformen im rechtssicheren Rahmen.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung richtet sich branchenübergreifend an Arbeitgeber – vom Start-up bis zum Mittelstand, vom sozialen Träger bis zur internationalen Unternehmensgruppe. Besondere Expertise haben wir u.a. in den Bereichen Gesundheitswesen, Kultur, IT, Handel und Non-Profit.
So läuft die Zusammenarbeit ab:

Sie beschreiben Ihr Anliegen – wir hören zu und ordnen ein.

Sie erhalten zeitnah eine erste fachliche Einschätzung.

Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und steuerlich optimale Lösung.
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