Steuerberatung für internationale Immobilieneigentümer und Investoren

Steuerberatung für internationale Immobilieneigentümer: Grenzüberschreitende Strukturen steuerlich sicher gestalten.

Warum unsere Steuerexpert:innen für internationale Immobilien beauftragen?

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Maßgeschneiderte Beratung

Wir entwickeln steuerliche Lösungen für internationale Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitende Eigentümerstrukturen – abgestimmt auf Ihre konkrete Ausgangslage im In- und Ausland.

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Umfassende Expertise

Unsere Steuerberater:innen und erfahrenen Fachmitarbeiter:innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Besteuerung internationaler Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitender Sachverhalte.

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Strategische Weitsicht

Wir berücksichtigen neben den deutschen Regelungen auch die internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen und behalten langfristige Strukturen im Blick.

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Verlässliche Begleitung

Bei Strukturierungen und Transaktionen beraten wir Sie auf Wunsch gemeinsam mit unseren Rechtsanwält:innen steuerlich und rechtlich aus einer Hand – oder gezielt als einzelne Leistung.

Unsere Kernleistungen für internationale Immobilieneigentümer und Investoren

Internationale Immobilieninvestitionen bringen besondere steuerliche Fragen mit sich – von der Besteuerung ausländischer Eigentümer über Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen. Wir helfen Ihnen, diese Sachverhalte steuerlich sicher zu gestalten und Doppelbelastungen zu vermeiden.

Besteuerung ausländischer Immobilieneigentümer in Deutschland

Wer als ausländischer Eigentümer Immobilien in Deutschland hält, unterliegt hier bestimmten steuerlichen Pflichten. Wir beraten Sie zu Ihrer Besteuerung in Deutschland, erstellen die erforderlichen deutschen Steuererklärungen und übernehmen Ihre laufende steuerliche Betreuung – auch über Sprach- und Ländergrenzen hinweg.

Internationale Immobilieninvestitionen

Ob Investition in Immobilien im Ausland oder Engagement internationaler Investoren in Deutschland – grenzüberschreitende Sachverhalte werfen besondere steuerliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Beurteilung Ihrer Investition und unterstützen Sie bei der vorausschauenden Planung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Bei grenzüberschreitenden Immobilien stellt sich häufig die Frage, welcher Staat besteuern darf. Wir beraten Sie zur Anwendung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, ordnen Ihre Einkünfte steuerlich richtig ein und nutzen die vorgesehenen Mechanismen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Strukturierung internationaler
Immobilieninvestitionen

Die richtige Struktur kann steuerliche Vorteile sichern und Risiken begrenzen. Wir beraten Sie zur Strukturierung internationaler Immobilieninvestitionen und grenzüberschreitender Eigentümerstrukturen – bei Bedarf gemeinsam mit unseren Rechtsanwält:innen, damit steuerliche und rechtliche Gestaltung ineinandergreifen.

Laufende steuerliche Betreuung

Auch jenseits einzelner Transaktionen ist die laufende Betreuung entscheidend. Wir erstellen Steuererklärungen für internationale Immobilieneigentümer und beraten Sie fortlaufend bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – verlässlich und mit Blick auf Ihre Situation im In- und Ausland.

Weitere Beratungsfelder für internationale Immobilieneigentümer

  • Steuerliche Behandlung internationaler Vermietungseinkünfte
  • Beratung zu internationalen Investitionsstrukturen
  • Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz, etwa bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Einspruchsverfahren
  • Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Unterstützung bei steuerlichen Rückfragen der Finanzverwaltung

Ihre Steuerexpert:innen für internationale Immobilien

Benötigen Sie Unterstützung bei steuerlichen Fragen rund um internationale Immobilien? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Erstberatung.

SCHOMERUS Immobilien Team

Team Immobilien

v.l.n.r.:

  • Christopher Semtner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
  • Franziska Rohland-Dieckmann, Diplom-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Partnerin
  • Simon Reinecke, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner
  • Jens Kindt, Rechtsanwalt, Partner
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So sieht eine
Zusammarbeit aus

So läuft die Zusammenarbeit mit SCHOMERUS ab.

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Erstgespräch zur Klärung Ihres Anliegens

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Individuelle Strategieentwicklung

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Transparente Kostenstruktur

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Effiziente Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz

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Vertretung außergerichtlich und vor Gericht

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Nachhaltige Betreuung auch über den Einzelfall hinaus

Fachwissen über Arbeitsrecht

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Hier finden Sie schon mal die Antworten auf Ihre ersten Fragen.

Idealerweise frühzeitig – insbesondere bei Neueinstellungen, Vertragsänderungen, Trennungen, Abmahnungen, Kündigungen, Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle. So vermeiden Sie Risiken und rechtliche Fallstricke von Anfang an.

Ja. Wir unterstützen Sie rechtssicher bei der Vorbereitung, Durchführung und – falls nötig – gerichtlichen Durchsetzung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Ziel ist dabei immer eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, möglichst ohne Konflikte.

Unser arbeitsrechtlicher Beratungsansatz ist eng mit betriebswirtschaftlichem Denken verzahnt. Als Teil einer multidisziplinären Unternehmensgruppe kennen wir nicht nur die juristische Perspektive, sondern auch steuerliche, organisatorische und unternehmerische Zusammenhänge – und denken immer lösungs- und praxisorientiert.

Ja. Wir bieten skalierbare Lösungen, auch für kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Ob standardisierte Vertragssets, rechtssichere Vorlagen oder persönliche Beratung – wir helfen pragmatisch, effizient und verständlich.

Selbstverständlich. Wir gestalten rechtssichere Homeoffice-Vereinbarungen, klären Fragen zu Arbeitszeiterfassung, Datenschutz oder Erreichbarkeit und helfen bei der Umsetzung flexibler Arbeitsformen im rechtssicheren Rahmen.

Unsere arbeitsrechtliche Beratung richtet sich branchenübergreifend an Arbeitgeber – vom Start-up bis zum Mittelstand, vom sozialen Träger bis zur internationalen Unternehmensgruppe. Besondere Expertise haben wir u.a. in den Bereichen Gesundheitswesen, Kultur, IT, Handel und Non-Profit.

Ihr Weg zur passenden Lösung

So läuft die Zusammenarbeit ab:

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Unverbindliche Anfrage

Sie beschreiben Ihr Anliegen – wir hören zu und ordnen ein.

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Schnelle Rückmeldung

Sie erhalten zeitnah eine erste fachliche Einschätzung.

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Strukturierte Umsetzung

Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und steuerlich optimale Lösung.

Kontaktieren Sie uns

Wählen Sie aus den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten aus:

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vertraulich.

Telefonische Servicezeiten:
Montags – Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr