Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns eine Mandatsvereinbarung auf Stundenbasis online abzuschließen. Den Text der Vereinbarung zeigen wir Ihnen nachfolgend an.
Bitte füllen Sie weiter unten die Felder aus. Die Angaben zu Ihrer Unternehmung werden dann automatisch in die Mandatsvereinbarung übernommen. Sie können Ihre Angaben jederzeit vor der Absendung korrigieren.
Achtung: Das Angebot für den Abschluss der nachfolgenden Mandatsvereinbarung richtet sich nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die beiden verpflichtenden Checkboxen aktivieren. (Die mit * gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen).
Wenn Sie den Button „Mandatsvereinbarung absenden“ klicken, wird Ihr verbindliches Angebot der Mandatsvereinbarung an uns gesendet. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit deutscher Vertragssprache kommt erst zwischen uns zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen oder unsere Leistung vorbehaltlos erbringen. Nach Abschluss der Vereinbarung werden wir zu dem vereinbarten Stundensatz für Ihre Unternehmung tätig, sobald Sie Leistungen bei uns abrufen. Die Vereinbarung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar.
Nach Absendung erhalten Sie die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuspeichern und zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Gleichzeitig erhalten Sie eine eMail mit dem Vertragstext an die von Ihnen angegebene eMail-Adresse.
Bei Rückfragen zu der Mandatsvereinbarung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
zwischen
SCHOMERUS & Partner mbB
Steuerberater · Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer
Deichstraße 1
20459 Hamburg
im Folgenden – Kanzlei –
und
(Hier werden die Daten Ihres Unternehmens eingefügt)
im Folgenden – Auftraggeber –
wird Folgendes vereinbart:
Der Auftraggeber beauftragt die Partnerschaftsgesellschaft Schomerus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mit der Rechtsberatung.
I. Vergütungsvereinbarung
Unsere Tätigkeit rechnen wir, gleich ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, in berufsüblicher Weise nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen ab:
| €/Stunde |
Rechtsanwalt/-anwältin | 320,00 |
Partner:in (Wirtschaftsprüfer:in, Steuerberater:in) | 280,00 |
Wirtschaftsprüfer:in, Steuerberater:in, Expert:in | 250,00 |
Assistent:in | 100,00 |
Auslagen und Reisekosten sind daneben gesondert zu bezahlen. Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) werden mit den tatsächlich entstandenen Beträgen berechnet, wobei Fahrten mit dem Pkw mit € 0,50 pro km in Rechnung gestellt werden. Fahrzeiten zur Wahrnehmung von Terminen sind wie Arbeitszeiten in Höhe von 50 % zu vergüten. Sonstige Auslagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
Der Auftragnehmer wird dem Mandanten über die geleisteten Stunden eine Abrechnung erteilen. Auf Wunsch des Mandanten ist der Abrechnung eine Aufstellung über die erbrachten Stunden beizufügen. Die von dem Auftragnehmer abgerechneten Zeiten gelten als anerkannt, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht.
Die Stundensätze können durch den Auftragnehmer im Umfang der gestiegenen Kosten zu Beginn eines jeden Kalenderjahres nach billigem Ermessen angepasst werden. Erfolgt eine Erhöhung der Stundensätze, so darf diese pro Jahr nicht mehr als 5 v.H. betragen.
Die vorliegende Vergütungsvereinbarung weicht von der gesetzlichen Regelung ab. Dies kann dazu führen, dass im Falle eines gerichtlichen Obsiegens eine etwaige Erstattung der Kosten durch die Gegenseite nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Gericht festgesetzten Gebühren erfolgt und auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung die vereinbarte Vergütung nicht übernimmt, sondern lediglich die gesetzlichen Gebühren erstattet. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass in einem Arbeitsgerichtsprozess der ersten Instanz, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenseite besteht (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG).
Die Vereinbarung einer höheren oder niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung in Textform ist möglich (§ 4 RVG bzw. § 4 StBVV). In gerichtlichen Angelegenheiten ist anstelle der vorliegend vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand die gesetzliche Gebühr abzurechnen, sofern diese höher ist. Maßgeblich für die Berechnung der gesetzlichen Gebühr ist dann der Gegenstandswert.
Vorstehende Vergütungsvereinbarung gilt auch für etwaige künftige Aufträge, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
II. Auftragsbedingungen und Haftungsbeschränkung
Für die Durchführung dieses Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind – auch im Verhältnis zu Dritten – unsere allgemeinen Auftragsbedingungen der Partnerschaftsgesellschaft für Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer maßgebend. Wir möchten Sie insbesondere auf die Haftungsbegrenzung in Nr. 7 dieser allgemeinen Auftragsbedingungen und Ihre Einwilligung und Ihr Widerspruchsrecht zur Datenverarbeitung unter Nr. 6 hinweisen.
Falls Sie uns künftig ergänzende oder zusätzliche Aufträge erteilen, soll auch die vorliegende Vereinbarung gelten, solange und soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
III. Datenschutz
Sofern wir mit Ihnen im E-Mail-Verkehr korrespondieren, bieten wir Ihnen zu Ihrer Sicherheit die Verschlüsselung des Datenaustausches an, über dessen Einzelheiten wir Sie gern informieren. Machen Sie von diesem Angebot keinen Gebrauch, gilt als vereinbart, dass Sie bei einer von Ihnen gewünschten Datenübermittlung mit einem nicht verschlüsselten Sendeverfahren einverstanden sind.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb achten wir auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben. Unter www.schomerus.de/datenschutz informieren wir Sie über die Einzelheiten der von uns zur Mandatserfüllung durchgeführten Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihrer jeweiligen Rechte als betroffene Person.

Wählen Sie aus den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten aus:
Sie haben weitere Fragen oder möchten gerne einen zeitnahen Termin mit uns vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Selbstverständlich entstehen bei einer Kontaktaufnahme mit uns keine Kosten für Sie. Es versteht sich von selbst, dass Sie bevor Kosten entstehen, darauf aufmerksam gemacht werden.
Hier finden Sie weitere Leistungen von uns.
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